WICHTIGE TERMINE
  • Bewerbungsfrist Workshops: 25.05.10 23:59 Uhr
  • Bewerbungsfrist Kanzleiengespräche: 30.05.2010
  • Firmenkontaktgespräch: 31.5.10 & 01.06.2010
  • FKG Juristenmesse: 02.06.2010
Anmeldung

LMU

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragspartner wird nur der jeweilige Veranstalter. Dies sind für das FKG-Firmenkon taktgespräch der wasti e.V. und für die FKG-Juristenmesse der Alumni- und Förderverein der Juristischen Fakultät der Ludwig Maximilians Universität München e.V. Soweit Mitglieder der Fachschaften VWL, BWL oder Jura der LMU München für die oder ein Veranstalter für den anderen Veranstalter tätig werden, handeln sie, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wird, nur als deren Erfüllungsgehilfen.

2. Die Anmeldung zu den FKG-Veranstaltungen erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular. Für das FKG und für die FKG-Juristenmesse ist jeweils eine eigene Anmeldung erforderlich. Mit dem unterschriebenen Anmeldeformular erklärt das Unternehmen verbindlich, an der jeweiligen Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter hat das Recht, die Anmeldung, innerhalb einer Woche ohne Angabe von Gründen, zurückzuweisen.

3. Garantierte Leistungen des Veranstalters • Bereitstellung eines eintägigen Standplatzes (ca. 4 x 2 m) • Abdruck eines einseitigen Firmenprofils in der Messebroschüre • Verpflegung am zugewiesenen Veranstaltungstag für bis zu 3 Personen • Unterstützung und Service vor und während der Veranstaltung

4. Weitere Leistungen des Veranstalters richten sich nach den Angaben des Einladungs- schreibens und der Einladungsbroschüre zu den FKG-Veranstaltungen, wobei sich der Veranstalter Änderungen und Irrtümer vorbehält.

5. Eine Aufwands- und Organisationspauschale wird für beide FKG-Veranstaltungen erhoben, eine Standplatzmiete wird nicht erhoben. Die Höhe der Aufwands- und Orga- nisationspauschale richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Bei Buchung weiterer Angebote können zusätzliche Kosten entsprechend der aktuellen Preisliste entstehen.

6. Zahlungsbedingungen Das Zahlungsziel ist stets 14 Tage Netto-Kasse nach Rech- nungsdatum. Kommt das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann es von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

7. Beim Rücktritt vom Vertrag durch das Unternehmen bis zum 26.02.2010 wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Prozent ( 75 von 100 ) der Teilnahmegebühr fällig. Ein Rücktritt nach dem 31.03.2010 ist ausgeschlossen. Bei berechtigtem Ausschluss des Unternehmens von der Veranstaltung wird die volle Aufwands- und Organisationspauschale fällig.

8. Standzuweisung: Der Veranstalter weist jedem Unternehmen einen Standplatz zu. Unternehmen, die am FKG-Firmenkontaktgespräch teilnehmen, wird vom Veranstalter einer der beiden Veranstaltungstage zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt dabei nach Wunsch und Verfügbarkeit. Das Unternehmen hat keinen Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Veranstaltungstages oder eines bestimmten Standplatzes.

9. Warenproben Die Unternehmen sind befugt, auf der Veranstaltung Warenproben und Werbeartikel zu verteilen. Diese sind der Natur der Veranstaltung als Personalmesse anzupassen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Verteilung unpassender Warenproben und Werbeartikel zu untersagen. Die Bewerbung der Produkte des Unternehmens bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Veranstalter.

10. Datenerhebung: Die Erfassung von personenbezogenen Daten von Veranstaltungsbesuchern durch das Unternehmen, zu anderen Zwecken als zur Kontaktaufnahme mit dem Ziel der Herstellung eines Beschäftigungsverhältnisses, sowie Bild- und Tonaufzeichnungen auf der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Beim begründeten Verdacht der Zuwiderhandlung kann das Unternehmen von der Veranstaltung ausgeschlossen und seine Mitarbeiter des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Bild- und Tonaufzeichnungen vom Stand des Unternehmens und seinen Mitarbeitern zu machen und diese für Veröffentlichungen und Werbung zu verwenden.

11. Einzelgespräche: Das Unternehmen wählt die Kandidaten für die Einzelgespräche an- hand der vom Veranstalter zugeleiteten Unterlagen aus. Soweit das Unternehmen erklärt, Absagen an die Teilnehmer selbst zu erteilen, ist es verpflichtet, allen abgelehnten Bewerbern eine Absage zu erteilen. Kommt das Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, so ist der Veranstalter berechtigt eine pauschale Entschädigung i.H.v. EUR 10,- für jede nicht erteilte Absagen zu verlangen. Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Veranstalter eine Liste der für die Einzelgespräche ausgewählten Kandidaten zuzuleiten, anhand derer der Veranstalter einen Terminplan für die Einzelgespräche erstellt.

12. Workshops und Präsentationen Die Anzahl an Workshops und Roundtables wird allein vom Veranstalter festgelegt. Ein Anspruch des Unternehmens auf Zulassung zu einem Workshop oder Roundtable besteht nicht. Jedes Unternehmen, welches vom Veranstalter auf dessen Antrag zu einem Workshop oder Roundtable zugelassen wird, ist zur Durchführung dieses Workshops/Roundtables in der mit dem Veranstalter abgesprochen Form, insbesondere zur inhaltlichen Ausgestaltung und zur Bereitstellung eines oder mehrerer Referenten, verpflichtet. Für die Durchführung wird dem Unternehmen vom Veranstalter nach Absprache eine geeignete Räumlichkeit, Präsentationshilfsmittel sowie Catering zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter kann dem Unternehmen Vorgaben hinsichtlich Teilnehmerzahl, Durchführungszeit und -dauer machen. Wird bei einem Workshop durch das Unternehmen ein Bewerbungsverfahren gewünscht, erfolgt die Auswahl durch das Unternehmen. Der Veranstalter leitet dem Unternehmen die Bewerbungsunterlagen der Studierenden zu. Punkt 11 Einzelgespräche gilt entsprechend. Wird kein Bewerbungsverfahren gewünscht, erfolgt die Vergabe der Plätze durch den Veranstalter in der Reihefolge der eingegangenen Anmeldungen.

13. Messebroschüre Das Unternehmen erhält ein einseitiges Firmenprofil in der Messebroschüre, unabhängig davon ob es an einer oder an beiden FKG-Veranstaltungen teil- nimmt. Im letzteren Fall kann das Unternehmen zwischen dem Profil des FKG-Firmenkontaktgesprächs und dem der FKG-Juristenmesse wählen. Das Unternehmen trägt die Verantwortung dafür, dass dem Veranstalter bei Redaktionsschluss alle für die Messebroschüre erforderlichen Daten in der dafür vorgesehenen Form vorliegen.

14. Mitwirkungspflicht der Unternehmen Das Unternehmen hat dem Veranstalter alle Informationen zukommen zu lassen, die für die ordentliche Durchführung seines Messeauftritts erforderlich sind. Durch den Veranstalter angeforderte Informationen sind diesem unverzüglich zu übermitteln. Das Unternehmen haftet dem Veranstalter für alle Schäden, die aus einer schuldhaft nicht erfolgten oder verspäteten Informationsübermittlung entstehen.

15. Teilnahmeberechtigung: Die Anmeldung zum FKG stellt lediglich ein Vertragsangebot dar. Ein Vertrag und dadurch das Teilnahmerecht an der Messe kommt erst durch die eine schriftliche Annahme seitens der Messeleitung zustande.

16. Verhalten auf den FKG-Veranstaltungen: Das Unternehmen hat die geltenden Sicherheitsbestimmungen des Veranstalters auf der Veranstaltung zu beachten und sich so zu verhalten, wie es der sichere und geordnete Ablauf der Veranstaltung erfordert. Die dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Einrichtung ist mit größter Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden haftet das Unternehmen dem Veranstalter verschuldensunabhängig. Den Anweisungen der Veranstalter und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen die Sicherheit und die Anweisungen des Veranstalters ist dieser berechtigt, das Unternehmen von der Veranstaltung auszuschließen.

17. Vertraulichkeit: Die Unternehmen sind verpflichtet, alle ihnen vom Veranstalter zur Verfügung gestellten und auf der Veranstaltung erhaltenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Die Verwendung dieser Daten ist nur im Zusammenhang mit der ordentlichen Durchführung der FKG-Veranstaltungen, zum Zwecke der Herstellung eines Beschäftigungsverhältnisses, sowie bei schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.

18. Haftungsausschluss: Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen haften, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ein Verschulden ist dem Veranstalter nachzuweisen.

19. Geltendmachung von Ansprüchen: Ansprüche gegen den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der Veranstaltung geltend gemacht werden.

20. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche und passende Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
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